Rechtspfleger

Als Rechtspfleger am Nachlaßgericht beeinflussen Sie maßgeblich den Ausgang eines Nachlassverfahrens mit unbekannten Erben. Sie stellen erste Ermittlungen an, entscheiden über die Anordnung einer Nachlasspflegschaft, beaufsichtigen den bestellten Pfleger und bestimmen letztlich – bei aller Eigenverantwortlichkeit des Nachlasspflegers – über die Einschaltung eines Erbenermittlers.

Also müssen Sie den Spagat zwischen der Verantwortung für den verfassungsmäßigen Schutz des Erbrechtes einerseits und den wachsenden fiskalischen Begehrlichkeiten andererseits ausbalancieren und das in einem Umfeld mit steigenden Aktenzahlen aber weniger Personal.

Entscheiden Sie sich für den Bürger und seine Rechte! Als Erbenermittler helfe ich Ihnen, durch qualifizierte und seriöse Arbeit auch ein ausuferndes Nachlassverfahren zu einem guten Ende (Erbschein) zu führen.

Meine Mitarbeiter und ich freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen direkt oder mit den von Ihnen bestellten Nachlasspflegern.

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