Notare

In der notariellen Praxis tauchen immer wieder Fälle auf, in denen Erben oder Erbengemeinschaften ihre Rechte nur unzureichend geltend machen können, weil die notwendigen Personenstandsurkunden fehlen oder weil einzelne Erbstämme nicht bekannt sind.

Daran scheitert oft schon die Aufnahme eines Erbscheinsantrages. Spätestens nach der Einreichung des Antrags beim Nachlassgericht ergibt sich langwieriger und arbeitsaufwendiger Schriftwechsel mit dem zuständigen Rechtspfleger. Für Sie als Notar bedeutet dies hohen Beratungsaufwand und erhebliche Mehrarbeit für Recherchen und Korrespondenz, obwohl diese nicht Teil Ihres eigentlichen Notaramtes ist.

Die Einschaltung meines Büros bringt Ihnen eine entscheidende Erleichterung. Ihr Arbeitsaufwand wird auf das Notwendige reduziert - und Sie gewinnen Zeit für andere Aufgaben.

Soweit es sich um überschaubare Detailfragen, zum Beispiel Beschaffung weniger Urkunden oder Ermittlung einzelner Personen, handelt, erfolgt meine Vergütung nach Stundensätzen mit Erstattung der nachgewiesenen Auslagen.

Sind Sie interessiert? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!

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