Nachlasspfleger

Als Nachlasspfleger sind Sie für die Verwaltung des Nachlasses und die Ermittlung der Erben verantwortlich. Vor der Beauftragung eines Erbenermittlers ist es also zunächst Ihre Aufgabe, die unbekannten Erben zu suchen. In schwierigen Fällen sind die Möglichkeiten eines Nachlasspflegers auch bei großem Engagement schnell erschöpft.

Es liegt dann in Ihrer Verantwortung, das Verfahren zum Beispiel durch Hinterlegung bei der Gerichtskasse "lautlos" abzuschließen, oder einen professionellen Erbenermittler mit weiteren Recherchen zu bevollmächtigen.

Sie sind der Interessenvertreter der unbekannten Erben. Deren Interessen werden am besten gewahrt, wenn aus den unbekannten Erben bekannte Erben werden.

Für die Einschaltung meiner Firma spricht unsere hohe Erfolgsquote von etwa 90 % aller übertragenen Fälle. Regelmäßige Sachstandsberichte halten Sie und das Nachlassgericht auf dem Laufenden. Meine Tätigkeit ist für Sie und den von Ihnen vertretenen Nachlass kostenfrei, da ich ausschließlich mit den von mir ermittelten Erben eine Vergütung vereinbare.

Sind Sie interessiert? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!

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