Jeder Mensch hat irgendwann mit einer Erbschaft zu tun. In den allermeisten Fällen sind die Familienverhältnisse überschaubar, weil Kinder oder andere nahe Angehörige vorhanden sind. Aber was passiert, wenn beim Tod eines Menschen keine Erben bekannt sind? Erbt dann automatisch der Staat? Nein, denn unser Grundgesetz garantiert den Schutz des Eigentums und damit auch des Erbrechtes.
Die Wahrnehmung dieses Rechtes setzt aber voraus, dass ein Erbe von seinem Anspruch weiß. Die Zahl "erbenloser" Nachlässe hat auf Grund sozialer Vereinsamung und globalisierter Familien in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Der Staat muß durch den verfassungsrechtlichen Auftrag einerseits die Interessen der unbekannten Erben wahren, andererseits verfolgt er aber als Erbe „erbenloser“ Nachlässe seine eigenen Interessen.
In diesem Umfeld erfüllen Erbenermittler die Aufgabe, Erben zu finden und die Ansprüche der ermittelten Erben durchzusetzen.